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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - 3 S 24.09   

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https://dejure.org/2009,32905
OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - 3 S 24.09 (https://dejure.org/2009,32905)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2009 - 3 S 24.09 (https://dejure.org/2009,32905)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 3 S 24.09 (https://dejure.org/2009,32905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 80 Abs. 1; SGB VIII § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; AufenthG § 15 a; AufenthG § 49 Abs. 3 Nr. 2
    D (A), Verteilung, unerlaubte Einreise, Minderjährige, Altersfeststellung, Sachaufklärungspflicht, Ausländerbehörde, eigene Sachkunde, Sachverständigengutachten, Kindeswohl, Inobhutnahme, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - 3 S 24.09
    Das den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügende Beschwerdevorbringen zieht den Beschluss des Verwaltungsgerichts hinreichend in Zweifel, so dass das auf § 80 Abs. 5 VwGO gestützte Begehren des Antragstellers vom Senat eigenständig zu prüfen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 21.06.2007 - 13 K 6992/04

    Handlungsfähigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - 3 S 24.09
    Der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Juni 2007 (13 K 6992/04.A, juris) ist unergiebig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2020 - 3 S 124.19

    Erforderlichkeit des Verteilungsverfahrens bei Erteilung einer Duldung für einen

    Das Kinder- und Jugendhilferecht enthält mit dem Institut der Inobhutnahme ausländischer Kinder und Jugendlicher, die unbegleitet nach Deutschland kommen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII), sowie insbesondere den Bestimmungen der §§ 42a ff. SGB VIII über die vorläufige Inobhutnahme und den daran anknüpfenden jugendhilferechtlichen Verteilungsregelungen ein Sondersystem, das den Befugnissen des § 15a AufenthG vorgeht (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 92/18 - juris Rn. 11; Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 B 148/18 - juris Rn. 9; Hailbronner, AuslR, Stand: Januar 2020, AufenthG § 15a Rn. 9a; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 15a Rn. 8 ff.; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2009 - OVG 3 S 24.09 - juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 184/21

    Umverteilung § 15 a - Therapeuten-Patienten-Beziehung; Verteilungsentscheidung;

    Ausgehend von dem § 15a Abs. 1 AufenthG zugrundeliegenden Beschleunigungsgebot (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 3 S 24/09, juris Rn. 12) kann aber nicht angenommen werden, dass eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung in angemessener Zeit tatsächlich und rechtlich möglich ist, wenn zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt ein Vollstreckungshindernis absehbar über mehrere Monate besteht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 S 33.09

    Beschwerde; Inobhutnahme; Rücknahme; Altersschätzung; Volljährigkeit; Gestik;

    Die in Fragen der Altersschätzung von Jugendlichen aus Schwarzafrika erfahrenen Mitarbeiter des Antragsgegners (vgl. auch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13. Juli 2009 - OVG 3 S 24.09 -), die eine Befragung der Antragstellerin durchgeführt und sich bei dieser Gelegenheit einen Eindruck von ihrem Alter verschafft haben, kommen zwar zu dem Ergebnis, dass die Antragstellerin älter ist als sie selbst angibt und möglicherweise das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat.
  • VG München, 18.08.2014 - M 18 E 14.3412

    Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme; Jugendlicher; Glaubhaftmachung

    Bei der Alterseinschätzung zur Feststellung der Minderjährigkeit kann einer Beobachtung durch sachkundige Personen - Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder einschlägig erfahrene Verwaltungsangestellte - Bedeutung zukommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 13.7.2009 Az. OVG 3 S 24.09 - juris, Rn. 7).
  • VG München, 01.10.2014 - M 24 K 14.2060

    Nachweis der Minderjährigkeit durch eidesstattliche Versicherung der leiblichen

    Insbesondere ist in keiner Weise ersichtlich, dass das BAMF insoweit tatsächliche Ermittlungen - etwa ein Interview der Klägerin persönlich durch insoweit sachkundige Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen oder auch eine medizinische Untersuchung zur Altersbestimmung (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg B.v. 13.7.2009 - OVG 3 S 24.09 - juris) - angestellt hätte, die Anlass geben könnten zu einem anderen Geburtsdatum als dem von der leiblichen Mutter mitgeteilten zu kommen.
  • OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21

    Entgegenstehen einer psychischen Erkrankung des ausländers der Vollstreckung

    Ausgehend von dem § 15a Abs. 1 AufenthG zugrundeliegenden Beschleunigungsgebot (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 3 S 24/09, juris Rn. 12) kann aber nicht angenommen werden, dass eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung in angemessener Zeit tatsächlich und rechtlich möglich ist, wenn zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt ein Vollstreckungshindernis absehbar über mehrere Monate besteht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2013 - 3 M 44.13

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Aussicht auf Erfolg; Beweiserhebung; Aufklärung;

    Darüber hinaus hatten die Botschaftsangehörigen, welche zwar ohne erkennbar hinreichende Sachkunde (s. hierzu: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 3 S 24.09 -, juris) aber immerhin mit den Lebensverhältnissen in Äthiopien vertraut waren, wegen des Aussehens und der körperlichen Statur des Klägers Zweifel an dem in der vorgelegten Geburtsurkunde eingetragenen Geburtsdatum.
  • VG Hamburg, 10.05.2010 - 17 E 790/10

    Zuweisung, vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, Eltern-Kind-Verhältnis,

    Das folgt bereits daraus, dass die Entscheidung nach § 15a AufenthG, wie schon der Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der Suspensivwirkung der Klage zeigen, unter einem besonderen Beschleunigungsgebot steht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 3 S 24.09 - Juris Rn. 12).
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